Impressum

rt1.tv production GmbH
Curt-Frenzel-Straße 4
86167 Augsburg
Tel. 0821/ 777-4650
Fax 0821/ 777-4659
E-Mail: info@rt1.tv
Hotline: 02203/104010

Eingetragen beim Registergericht Augsburg
Nr. HR B 18195
USt ID Nr. DE 212813919

Geschäftsführung: Felix Kovac
Prokuristen: Irene Höck, Robert Mösle

Für die redaktionellen Inhalte verantwortlich im Sinne des Presserechts und des § 7 TMG:

Felix Kovac
Curt-Frenzel-Str. 4
86167 Augsburg
Tel. 0821/777-4501
Fax 0821/777-4509

rt1.tv wurde erstellt von unserem Partner:
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86167 Augsburg
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Nutzungsbedingungen
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AGB

rt1.tv production GmbH

Stand: 01. Januar 2009

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Für Verträge mit der rt1.tv production GmbH - nachfolgend:
rt1.tv - gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
– nachfolgend: AGB. Diese AGB gelten für
alle zukünftigen derartigen Vertragsbeziehungen auch dann, wenn
auf sie im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen
wird. Die technischen Angaben der zum Zeitpunkt der Ausführung
eines Auftrags bzw. Durchführung eines Vertrags gültigen
Preislisten der rt1.tv gelten ergänzend zu diesen AGB.
1.2 Entgegenstehende und/oder von den AGB von rt1.tv abweichende
Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, rt1.tv stimmt
deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB von rt1.tv
gelten auch dann, wenn rt1.tv in Kenntnis entgegenstehender oder
von diesen AGB abweichender Bedingungen einen Auftrag bzw.
Vertrag vorbehaltlos aus- bzw. durchführt.
1.3 Diese Bedingungen gelten als ausgehandelt, wenn rt1.tv dem
jeweiligen Kunden gegenüber im Rahmen der Vertragsverhandlungen
diese AGB ernsthaft zur Disposition gestellt hat und sich
beide Seiten zu Vertragsschluss auf die Geltung der AGB in der
vorliegenden Fassung geeinigt haben.
2. Vertragsschluss, Rücktritt
2.1 Angebote von rt1.tv erfolgen freibleibend und stellen die Aufforderung
an den jeweiligen Adressaten dar, rt1.tv einen Auftrag
zu erteilen. Aufträge werden für rt1.tv nur dann verbindlich, wenn
sie durch rt1.tv schriftlich bestätigt werden. Art und Umfang der
Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
2.2 Der Kunde von rt1.tv übernimmt für den von ihm erteilten
Auftrag die volle Sach- und Rechtsgewähr und stellt rt1.tv von
etwaigen Ansprüchen Dritter in voller Höhe frei. Der Kunde bringt
durch die Auftragserteilung zum Ausdruck, dass er zu allen rt1.tv
erteilten Aufträgen und/oder Bestellungen sowie allen damit zusammenhängenden
Rechtsgeschäften und Verfügungen befugt ist
und dass behördliche Maßnahmen, gesetzliche Bestimmungen,
etc. der Auftragserteilung bzw. dem Vertragsschluss nicht entgegenstehen.
2.3 rt1.tv ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistung
mit Subunternehmen zusammenzuarbeiten und/oder Subunternehmer
für (Teil-)Leistungen einzusetzen. Soweit rt1.tv bei der
Abwicklung und Durchführung von Aufträgen bzw. Verträgen
eigene Mitarbeiter einsetzt, wird keine Garantie für den Auftritt der
im Einzelfall benannten Personen gewährt, d.h. es können von
rt1.tv auch vergleichbare andere Personen zur Auftragsdurchführung
eingesetzt werden, es sei denn, die Stellung von Ersatzpersonen
ist im Vertrag ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen.
2.4 Sollte rt1.tv durch Umstände, die nicht von rt1.tv zu verantworten
und/oder zu vertreten sind, an einer Leistung gehindert sein,
insbesondere wegen nicht rechtzeitiger Erfüllung von Mitwirkungspflichten
Dritter, geht dies nicht zu Lasten von rt1.tv. rt1.tv kann in
diesem Fall nicht belangt werden.
2.5 rt1.tv bleibt der Rücktritt von Aufträgen bzw. Verträgen stets
vorbehalten, insbesondere bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.
Kunden von rt1.tv können demgegenüber nur mit vorheriger
schriftlicher oder in Textform erteilter Zustimmung von rt1.tv von
Verträgen zurücktreten. Kommt es nach diesen Bestimmungen zu
einem Rücktritt eines Kunden, stellt rt1.tv dem Kunden gleichwohl
die vereinbarte Vergütung in Rechnung.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, a) für vollen Versicherungsschutz der
unter Umständen rt1.tv übergebenen bzw. von rt1.tv für ihn verwahrten
Gegenstände zu sorgen und auf Anfrage von rt1.tv nachzuweisen,
b) ein zur Ersetzung des Ausgangsmaterials geeignetes
Sicherheits-Zweitmaterial und/oder Muster zur Verfügung vorzuhalten,
c) rt1.tv unverzüglich etwaige Änderungen seiner Anschrift,
seiner Firma und etwaiger Rechteinhaber mitzuteilen, d) eventuelle
dritte Rechteinhaber von diesen AGB zu unterrichten und für
deren schriftliches Einverständnis mit der Geltung dieser AGB
Sorge zu tragen, e) die jeweiligen vertraglichen Leistungen fristgerecht
abzunehmen sowie f) auf Anfragen und Erklärungen von
rt1.tv innerhalb angemessener Frist zu antworten, g) sonstigen
allgemeinen Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten nachzukommen,
die zur Erfüllung des jeweiligen Vertrags ggf. bestehen.
4. Film-, Video- und tontechnische Leistungen
4.1 Der Leistungsumfang der vertragsgegenständlichen Leistung
von rt1.tv ergibt sich aus der Auftragsbestätigung (vgl. Ziffer 2.1).
4.2 Hat sich ein Kunde dazu verpflichtet, rt1.tv im Rahmen der
Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- und/oder sonstige) Materialien
zu beschaffen und/oder zur Verfügung zu stellen, hat der
Kunde die jeweiligen Materialien rechtzeitig, spätestens jedoch 10
Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor Auftragsausführung bzw.
Vertragsdurchführung frei Haus in einem gängigen, verwertbaren
Format zur Verfügung zu stellen. Bei kurzfristig zustande gekommenen
Aufträgen bzw. Verträgen sind entsprechende Termine zu
vereinbaren. Der Kunde trägt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler.
Werden Mitwirkungspflichten verletzt, gilt bezüglich
der finanziellen Abwicklung Ziffer 8.1. Das dementsprechend
angelieferte Material verbleibt bei rt1.tv. Eine Aufbewahrungspflicht
besteht jedoch nicht. rt1.tv ist dazu berechtigt, die angelieferten
Materialien zu archivieren und zu vervielfältigen sowie Dritten zu
Informationszwecken zu überlassen.
4.3 Der Kunde gewährleistet, dass er sämtliche zur Verwertung im
Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistung erforderlichen
Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, die
auf den von ihm gestellten Materialien ruhen, besitzt. rt1.tv obliegt
insofern keine Prüfungspflicht. Der Kunde überträgt sämtliche der
für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechte an diesen Materialien
und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung
des Vertrags bzw. nach diesen AGB erforderlichen Umfang
auf rt1.tv. Bei Verstößen gegen die danach auf rt1.tv übertragenen
Rechte behält sich rt1.tv die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
vor.
Der Kunde übernimmt damit die volle Haftung für den Inhalt, Verwertbarkeit
und rechtliche Zulässigkeit der rt1.tv gem. Ziffer 4.2
beschafften und/oder zur Verfügung gestellten Materialien und
stellt rt1.tv von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter,
insbesondere von Ansprüchen werbe-, wettbewerbs- und urheberrechtlicher
Art umfassend und vollumfänglich frei. Diese Freistellung
umfasst ferner und vollumfänglich Aufwendungen jeglicher Art
- insbesondere Kosten der Rechtsverteidigung -, die rt1.tv in diesem
Zusammenhang entstehen bzw. entstanden sind. Der Kunde
ist dazu verpflichtet, rt1.tv nach Treu und Glauben mit Informationen
und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten
zu unterstützen.
4.4 Der Kunde garantiert für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit
der von rt1.tv zu erbringenden bzw. erbrachten (Vertrags-
)Leistung und übernimmt dafür die volle Haftung. Insbesondere hat
der Kunde zu gewährleisten, dass der Inhalt der in Auftrag gegebenen
Leistung nicht gegen gesetzliche/rechtliche und/oder behördliche
Bestimmungen und/oder die guten Sitten verstößt und in
technisch-qualitativer Hinsicht und/oder aus inhaltlichen Gründen
rt1.tv nicht unzumutbar ist. rt1.tv obliegt insoweit keine Prüfungspflicht.
Ziff. 4.3 Absatz 2 gilt entsprechend.
4.5 rt1.tv stehen alle bei der Erfüllung des jeweiligen Auftrags bzw.
Vertrags entstehenden Urheberrechte zu. Die Rechte, die dem
Kunden nach Erfüllung des Auftrags bzw. Vertrags durch rt1.tv
zustehen sollen, werden einzelvertraglich mit dem Kunden geregelt.
4.6 Die von rt1.tv zur Erbringung der auftrags- bzw. vertragsgegenständlichen
Leistung eingesetzten bzw. verwendeten Betriebsgegenstände,
insbesondere CD-Roms, DVDs, etc. bleiben, auch
wenn sie gesondert dem Auftraggeber gegenüber berechnet werden,
im Eigentum von rt1.tv.
4.7 Werden von rt1.tv Bild- und/oder Tonaufnahmen überspielt
und/oder verarbeitet, die ursprünglich nicht von rt1.tv aufgenommen
worden waren, übernimmt rt1.tv lediglich die Verpflichtung,
die Umspielung fachmännisch durchzuführen.
4.8 Bei Farbkopien/Tonaufzeichnungen und/oder Bildaufnahmen
ist die Beurteilung der Farben/Töne subjektiv sehr unterschiedlich.
Soweit keine Anweisungen des Kunden vorliegen, erfolgt die
Abstimmung der Farben/Töne bei der Ausführung des Auftrags
nach dem Ermessen von rt1.tv. Für material- oder prozess- bzw.
2
systembedingte Farb- bzw. Tonschwankungen gelten die handelsüblichen
Toleranzen.
4.9 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit den
zuständigen Verwertungsgesellschaften erforderlichen Angaben
mitzuteilen. Legt der Kunde diese Angaben rt1.tv nicht vor, so
versichert er damit, dass die von ihm in Auftrag gegebene Leistung
keinerlei lizenzpflichtigen Inhalt hat. rt1.tv ist berechtigt, im Rahmen
der gesetzlichen und/oder vertraglichen Regelungen den
Verwertungsgesellschaften von diesen geforderte Meldungen zu
machen. Der Kunde stellt rt1.tv von etwaigen Ansprüchen der
Verwertungsgesellschaften ausdrücklich frei.
4.10 rt1.tv darf die von ihr erstellten Vertragsleistungen angemessen
und branchenüblich signieren und für Eigenwerbung publizieren.
5. tv services: Vermietung & Gebrauchsüberlassungen
5.1 rt1.tv vermietet TV- und Ton-Studios. Art, Dauer und Umfang
der Überlassung der Mietsache ergeben sich grundsätzlich aus
der Auftragsbestätigung (vgl. Ziffer 2.1).
5.2 rt1.tv übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Mietobjekts
zu dem vom Kunden vorgesehenen Zweck. Die Einhaltung bestehender
Rechtsverordnungen und Gesetze ist ausschließlich Sache
des Kunden. Der Kunde trägt die Verkehrssicherungspflichten für
(ein) ihm überlassene(s) Grundstück/Grundstücke und/oder (einen)
ihm überlassene(n) Raum/Räume. Der Kunde verpflichtet
sich, die jeweils geltenden gesetzlichen und sonstigen einschlägigen
Vorschriften sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen
und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten und einzuhalten.
Feuerwehrleute, Sanitätspersonal und Ordnungskräfte sind
– soweit behördlich vorgeschrieben – vom Kunden zu stellen oder
werden von rt1.tv nach Aufwand berechnet.
5.3 Der Kunde hat sich sofort bei Übernahme der Mietsache von
deren Vollständigkeit und äußerer Beschaffenheit zu überzeugen.
5.4 Der Kunde ist dazu verpflichtet, die ihm überlassene/n Mietsache/
n pfleglich zu behandeln und sach- und ordnungsgemäß zu
versichern. Ferner ist der Kunde dazu verpflichtet, die Mietsache/n
oder Teile davon – falls erforderlich – entsprechend den beigefügten
Aufbau- und Abbau-Anleitungen auf- und abzubauen sowie
gemäß der ebenfalls übergebenen Gebrauchsanweisung zu bedienen.
Das Recht zur Untervermietung oder anderweitigen Überlassung
an Dritte ist ausgeschlossen.
5.5 Der Kunde hat die Mietsache ausschließlich zu dem im Mietvertrag
vereinbarten Verwendungszweck zu benutzen. Dem Kunden
ist es nicht gestattet an der Mietsache Veränderungen vorzunehmen.
Der Kunde garantiert den ordnungsgemäßen Einsatz und
die sachgerechte Bedienung der technischen Mietgegenstände
durch ausreichend qualifiziertes Personal.
5.6 Der Kunde haftet unbeschränkt für während der Mietzeit begangene
Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen und stellt
rt1.tv von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren
und sonstigen Kosten frei, falls rt1.tv solche auferlegt werden.
5.7 Der Kunde haftet für alle Schäden an der/den Mietsache/n, die
aufgrund einer Verletzung seiner Sorgfalts- und Obhutspflicht
entstehen, sowie für alle Schäden, die aufgrund unsachgemäßer
Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung am Mietobjekt
auftreten, ferner für die Zerstörung und Entziehung der Mietsache
(z.B. Diebstahl). Der Kunde haftet in gleichem Umfang auch für
Schäden, die durch seine Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter, Helfer
und/oder Familienangehörigen oder sonstige Dritte verursacht
werden. Dies gilt auch dann, wenn sich nicht feststellen lässt,
welche Person einen Schaden verursacht hat. Unabhängig davon
hat der Mieter im Schadensfall die jeweiligen Schäden, die Zerstörung
und/oder die Entziehung der Mietsache unverzüglich schriftlich
dem Vermieter gegenüber anzuzeigen, spätestens jedoch bei
der Rückgabe.
5.8 Soweit gegen rt1.tv Ansprüche – egal aus welchem Rechtsgrund
und egal in welcher Höhe – geltend gemacht werden, die
auf einem Verschulden des Kunden und/oder dessen Erfüllungsgehilfen,
etc. (vgl. Aufzählung in Ziff. 5.7) basieren, wird der Kunde
rt1.tv auf erstes Anfordern hin von diesen Ansprüchen uneingeschränkt
freistellen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, rt1.tv nach
Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der
Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
5.9 Vermietete Räume sind mit Ende der Nutzungsdauer in dem
gleichen Zustand zurückzugeben, wie sie bei Beginn der Vermietung
an den Kunden übergeben worden sind. Während der Dauer
von Abbau- oder Aufräumungsarbeiten wird die volle Tagesmiete
berechnet. Der Kunde trägt die Kosten von Abbau- und Aufräumungsarbeiten
sowie für etwaige Müllbeseitigungen.
5.10 rt1.tv übernimmt keine Haftung für Gegenstände jedweder
Art, die der Benutzer in die gemieteten Räume eingebracht hat
und gewährt hierfür auch keinen Versicherungsschutz.
6. Mobile Production
6.1 rt1.tv bietet Dienstleistungen für mobile TV-Produktionen an
bzw. erbringt diese. Der Leistungsumfang der auftrags- bzw. vertragsgegenständlichen
Leistung rt1.tv ergibt sich aus der Auftragsbestätigung
(vgl. Ziffer 2.1).
6.2 Die Organisation einer ausreichenden Stellfläche für die laut
Angebot disponierten Fahrzeuge und die Stromversorgung zum
Betrieb der technischen Einrichtung obliegt grundsätzlich dem
Kunden. Der Kunde sorgt für die technische Umgebung entsprechend
den in der jeweiligen Auftragsbestätigung enthaltenen
Vorgaben von rt1.tv.
6.3 Der Kunde wirkt überdies bei der Auftragserfüllung im erforderlichen
Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume,
technische Umgebung, Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen
zur Verfügung stellt und sonstige im jeweiligen
Einzelfall erforderlichen Mitwirkungen erbringt. Stellt der
Kunde Anlagen und/oder Geräte bereit, die ganz oder zum Teil mit
Einrichtungen von rt1.tv zusammengeschaltet und/oder von MitarbeiterInnen
von rt1.tv betrieben werden, gewährleistet der Kunde
die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher und sonstiger Sicherheitsvorschriften.
Insbesondere haben derartige Anlagen und/oder
Geräte des Kunden den in Deutschland üblichen bzw. gesetzlichen
Normen und Zulassungsvorgaben und sonstigen einschlägigen
– auch technischen - Standards zu entsprechen. Der Kunde
haftet vollumfänglich für Schäden, die durch eine unsachgemäße
Zusammenschaltung mit Anlagen und/oder Einrichtungen von
rt1.tv entstehen, ferner für Schäden, die aufgrund der Verwendung
fehlerhafter Eigengeräte des Kunden und/oder deren Zusammenschaltung
mit Anlagen und/oder Einrichtungen von rt1.tv an Anlagen
und/oder Einrichtungen von rt1.tv entstehen.
6.4 Die technische Ausstattung bei mobilen Außenübertragungen
folgt der im Angebot definierten technischen und produktionsbedingten
Konfiguration. rt1.tv behält sich vor, die technische Ausstattung
bei mobilen Außenübertragungen in Abweichung von den
im Angebot benannten Bezeichnungen und Herstellertypen zu
verändern, soweit dadurch nicht die vom Kunden vorgegebenen
technischen Produktionsanforderungen nachteilig verändert werden.
6.5 Bei mobilen Außenübertragungen kann rt1.tv eine 100%ige
Produktionssicherheit aufgrund der möglichen extremen Belastung
der eingesetzten Übertragungstechnik durch Transport, Temperatur,
Feuchtigkeit, mechanische Einwirkung, Fälle höherer Gewalt,
etc. nicht gewährleisten. Insofern ist eine Haftung von rt1.tv ausgeschlossen,
es sei denn, rt1.tv handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
rt1.tv wird im Fall einer Störung unverzüglich versuchen,
eine Havarielösung zu finden, soweit sie wirtschaftlich und logistisch
in einem zumutbaren Verhältnis zur auftrags- bzw. vertragsgegenständlichen
Leistung steht und ihre Umsetzung nicht mit
einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
6.6 Die Ziffern 5.6 bis 5.8 und 5.10 finden entsprechende Anwendung
auf vertragsgegenständliche Leistungen gem. Ziffer 6. Überdies
ist der Kunde dazu verpflichtet, bewegliche Mietsachen bei
Verwendung unter extremen Wetterbedingungen (z.B. Sturm,
starker Schneefall, etc.) angemessen zu sichern; selbiges gilt bei
der Besorgnis einer Beschädigung der Mietsache durch Vandalismus,
etc. Fahrzeuge dürfen nur vom Mieter und – falls vereinbart –
von seinen Erfüllungsgehilfen geführt werden. Fahrer müssen im
Besitz der für das angemietete Fahrzeug erforderlichen behördlichen
gültigen Erlaubnisse und Berechtigungen sein.
6.7 Die Ziffern 4.2 bis 4.9 gelten entsprechend für vertragsgegenständliche
Leistungen nach Ziffer 6.
3
6.8 Für Störungen und Defekte technischer Einrichtungen Dritter,
insbesondere wenn sich diese auf die vertragsgegenständliche
Leistung von rt1.tv auswirken, ist eine Haftung von rt1.tv grundsätzlich
ausgeschlossen.
7. Vergütung / Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Vergütung richtet sich nach den jeweils gültigen Preislisten
von rt1.tv, es sei denn es wurde ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart. Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis Auslagen
seitens rt1.tv wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen
und im Rahmen der Vertragserfüllung sonstige anfallende Kosten.
7.2 Die Preise von rt1.tv verstehen sich als reine Netto-Preise in
Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.3 Liegt zwischen dem Vertragsschluss und der Erbringung der
Leistung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und erhöhen sich
während dieser Zeit auf Seiten von rt1.tv die Kostenfaktoren für die
Erbringung der Leistung (insbesondere infolge von Tarifabschlüssen,
Materialpreisanhebungen und Verbindungskosten), ist rt1.tv
berechtigt, die daraus resultierenden erhöhten Preise gegenüber
dem Kunden geltend zu machen.
7.4 Der Vertragsgegenstand bzw. das Ergebnis der vertraglichen
Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden
im Eigentum von rt1.tv.
8. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Aufrechnungs-
/Zurückbehaltungsverbot
8.1 Die Rechnungen von rt1.tv werden ohne Abzug mit Auftragsbestätigung
zur Zahlung fällig, es sei denn, es ist ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart. War bzw. ist rt1.tv die auftrags-
bzw. vertragsgegenständliche Leistungserbringung aufgrund
einer Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden im Einzelfall
nicht oder nicht im vereinbarten Umfang möglich, wird die
Vergütung gleichwohl sofort nach Auftragsbestätigung fällig.
8.2 Rechnungen von rt1.tv gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber
bzw. Vertragspartner ihnen nicht innerhalb 14 Tagen ab
Rechnungsdatum gegenüber rt1.tv schriftlich widersprochen hat.
Alle Zahlungen haben unverzüglich, spätestens aber binnen 14
Tagen nach Rechnungsversand zu erfolgen.
8.3 Soweit der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtungen
nicht vertragsgemäß erfüllt, ist rt1.tv berechtigt, weitere oder andere
den Vertragspartner betreffende Leistungen bis zum vollständigen
vertragsgemäßen Ausgleich des ausstehenden Betrages
zurückzuhalten. Die Möglichkeit der Geltendmachung vom Schadensersatzansprüchen
und Verzugszinsen wegen Zahlungsverzugs
bleibt hiervon unberührt.
8.4 Aufrechnungs- und/oder Zurückbehaltungsansprüche stehen
Kunden nur zu, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten und/oder von rt1.tv schriftlich anerkannt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen, die nicht aus
demselben Vertragsverhältnis stammen, steht Kunden nicht zu.
8.5 Wenn nach Abschluss eines Vertrages in den Vermögensverhältnissen
des Kunden eine wesentliche Verschlechterung eintritt
oder rt1.tv Umstände bekannt werden, durch die der Anspruch auf
die Vergütung gefährdet wird, ist rt1.tv berechtigt, die Erfüllung
eigener Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag zu verweigern,
bis der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt
oder für sie Sicherheit geleistet hat, oder auf Vorkasse zu bestehen.
9. Leistung
9.1 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen rt1.tv, die Leistung um
die Dauer der jeweiligen Behinderung hinauszuschieben oder
vollständig nicht zu erbringen. Unter den Begriff der höheren Gewalt
fallen alle Umstände, welche rt1.tv nicht zu vertreten hat und
durch die rt1.tv die Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar
erschwert wird, wie z.B. Streik oder rechtmäßige Aussperrung,
Krieg, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel und
von rt1.tv nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung.
9.2 Wird eine Leistung nach Verstreichen der vorgesehenen Leistungszeit
auf Wunsch des Kunden verzögert, berechnet rt1.tv dem
Kunden ab diesem Zeitpunkt etwaig anfallende Kosten.
10. Mängelansprüche
Enthalten die vorstehenden Bedingungen in Bezug auf die einzelnen
Geschäftsfelder von rt1.tv keine abweichende Einzelregelung
gilt für Mängelrügen folgendes:
10.1 Unternehmer iSv § 14 BGB: Unternehmer haben zur Feststellung
etwaiger Mängel den Vertragsgegenstand unverzüglich nach
Bereitstellung bzw. – im Fall von Werkleistungen - nach Herstellung
zu untersuchen und, wenn sich ein offensichtlicher Mangel
zeigt, diesen rt1.tv unverzüglich schriftlich anzuzeigen, ansonsten -
im Fall von Werkleistungen - die Abnahme schriftlich zu erklären.
Nicht offensichtliche Mängel haben Unternehmer unverzüglich bei
Feststellung nach Bereitstellung bzw. nach Abnahme, spätestens
aber binnen eines Jahres danach rt1.tv schriftlich anzuzeigen.
10.2 Verbraucher iSv § 13 BGB: Verbraucher haben offensichtliche
Mängel unverzüglich bei Feststellung nach Bereitstellung
eines Vertragsgegenstandes bzw. nach Herstellung einer Werkleistung,
spätestens aber binnen 2 Wochen danach sowie nicht
offensichtliche Mängel spätestens binnen 2 Jahren nach Bereitstellung
des Vertragsgegenstandes bzw. nach Abnahme einer
Werkleistung rt1.tv schriftlich anzuzeigen.
10.3 Versäumt ein Kunde die vorbenannten Ausschlussfristen zur
Anzeige offensichtlicher Mängel, gilt der Vertragsgegenstand als
genehmigt bzw. - im Fall einer Werkleistung - als abgenommen.
10.4 Werden die vorbenannten Anzeigepflichten nicht eingehalten,
ist – sofern gesetzlich zulässig - die Geltendmachung von Mängelansprüchen
ausgeschlossen. Die jeweilige Mitteilung muss eine
hinreichend genaue Beschreibung des Mangels enthalten, die
seine Identifizierung ermöglicht.
10.5 Mängelansprüche wegen anfänglicher Mängel bei Mietsachen
sind gänzlich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.6 Dem Kunden stehen ferner keine (Mängel-)Ansprüche gegen
rt1.tv zu, wenn vertraglich vereinbarte Leistungen von rt1.tv nicht
oder nur mangelhaft erbracht wurden, weil der Auftraggeber seinen
Mitwirkungspflichten nicht oder nicht hinreichend nachgekommen
ist. Ferner stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen
rt1.tv zu, wenn ein Kunde eigenmächtige Veränderungen am
Vertragsgegenstand bzw. der Werkleistung vorgenommen hat.
Schließlich stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen rt1.tv zu,
wenn ein Kunde den Vertragsgegenstand fehlerhaft bedient, benutzt
und/oder verwendet hat. rt1.tv wird dem Auftraggeber auf
Anfrage die Gründe hierfür mitteilen. Die Vergütungspflicht des
Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
10.7 Die Verjährungsfrist von Mängelansprüchen für Verbraucher
beträgt 2 Jahre und für Unternehmer 1 Jahr ab Bereitstellung des
Vertragsgegenstandes bzw. nach Abnahme einer Werkleistung.
10.8 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit den in
diesen AGB bestimmten Einschränkungen bzw. Abänderungen.
11. Haftungsbegrenzung
11.1 Eine Haftung von rt1.tv ist bei einer leicht fahrlässigen Verletzung
nicht vertragswesentlicher Pflichten ausgeschlossen. Im Fall
einer leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen
Pflichten, d.h. von Kardinalspflichten, ist die Haftung auf den Ersatz
des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Sachschadens
beschränkt. Maximale Obergrenze ist dafür der vertraglich
vereinbarte Netto-Preis der im Einzelfall mangelhaft erbrachten
Leistung. Im Übrigen ist die Haftung von rt1.tv auf vorsätzliche
oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen begrenzt. Von diesen
Haftungsausschlüssen bzw. Haftungsbegrenzungen ausgenommen
sind Schäden aus der Verletzung von schriftlich erklärten
Garantien, ferner Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie Haftungsfälle nach den Vorschriften
des Produkthaftungsgesetzes. Eine Haftung für Folgeschäden
ist ausgeschlossen.
11.2 Die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen für
Verbraucher beträgt 2 Jahre und für Unternehmer 1 Jahr ab Bereitstellung
des Vertragsgegenstandes bzw. nach Abnahme einer
Werkleistung.
11.3 Diese Haftungsbeschränkungen und/oder -ausschlüsse
gelten entsprechend für Pflichtverletzungen von gesetzlichen
Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen von rt1.tv.
4
11.4 (Schadensersatz-)Ansprüche gegen rt1.tv darf der Auftraggeber
ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch
rt1.tv an Dritte abtreten. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz
als in diesen AGB vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf
die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
12. Referenz
rt1.tv behält sich das Recht vor, die für den Kunden erbrachten
Dienstleistungen als Referenz aufzuführen; dies gilt insbesondere
für die eigene Webseite oder Werbeunterlagen.
13. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg, wenn der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Augsburg ist auch dann
Gerichtsstand, wenn der Kunde bei Vertragsschluss keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland oder nach Vertragsschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik
Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss der Bestimmungen des UNKaufrechts/
CISG.
14. Vertraulichkeit
Beide Parteien sind über die jeweilige Vertragslaufzeit hinaus
verpflichtet, vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der
jeweils anderen Partei, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
vertraulich zu behandeln und geheim zu halten, insbesondere
nicht an Dritte herausgeben.
15. Datenschutz
Der Auftraggeber wird entsprechend den einschlägigen Bestimmungen
des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen,
dass seine Daten von rt1.tv im Rahmen der Beauftragung ausschließlich
unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
verarbeitet werden.
16. Schriftformklausel, Salvatorische Klausel
16.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung
dieser Schriftformklausel.
16.2 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein
oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen,
die unter Berücksichtigung der Interessenlage den gewünschten
wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Ebenso ist
zu verfahren, wenn diese AGB Lücken aufweisen sollten.