AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der rt1.tv production GmbH; Stand: Augsburg, Februar 2022

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1
Für Verträge mit der rt1.tv production GmbH - nachfolgend: rt1.tv - gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend: AGB. Daneben finden die technischen Angaben der zum Zeitpunkt der Ausführung eines Auftrags bzw. Durchführung eines Vertrags gültigen Preislisten der rt1.tv Anwendung.

1.2
Entgegenstehende und/oder von den AGB von rt1.tv abweichende Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn rt1.tv einen Vertrag durchführt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen, es sei denn, rt1.tv stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

2. Vertragsschluss/-erfüllung, Freistellung und Rücktritt

2.1
Ein Vertrag zwischen rt1.tv und dem Kunden kommt erst zustande, wenn der Kunde rt1.tv das Angebot einer Auftragserteilung macht und rt1.tv die Annahme dieses Angebots zur Auftragserteilung schriftlich bestätigt. Angebote von rt1.tv erfolgen freibleibend und stellen die Aufforderung an den Kunden dar, rt1.tv einen Auftrag zu erteilen. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.

2.2
Der Kunde von rt1.tv übernimmt für den von ihm erteilten Auftrag die volle Sach- und Rechtsgewähr und stellt rt1.tv von etwaigen Ansprüchen Dritter in voller Höhe frei (vgl. auch Ziff. 4.2, 4.3). Der Kunde bringt durch die Auftragserteilung zum Ausdruck, dass er zu allen rt1.tv erteilten Aufträgen befugt ist und dass behördliche Maßnahmen, gesetzliche Bestimmungen, etc. der Auftragserteilung nicht entgegenstehen (vgl. auch Ziff. 4.3).

2.3
rt1.tv ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistung Subunternehmer einzusetzen.

2.4
Sollte rt1.tv durch Umstände, die nicht von rt1.tv zu vertreten sind, an einer Leistung gehindert sein, insbesondere wegen nicht rechtzeitiger Erfüllung von Mitwirkungspflichten
Dritter, geht dies nicht zu Lasten von rt1.tv. rt1.tv kann in diesem Fall nicht belangt werden.

2.5
rt1.tv bleibt der Rücktritt von Aufträgen bzw. Verträgen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Verstößen des Kunden gegen Ziffer 3 vor. Kunden von rt1.tv können demgegenüber nur mit vorheriger schriftlicher oder in Textform erteilter Zustimmung von rt1.tv von Verträgen zurücktreten.

 

3. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet,

a) für vollen und ausreichenden Versicherungsschutz der ggf. rt1.tv übergebenen bzw. von rt1.tv für ihn verwahrten Gegenstände zu sorgen und auf Anfrage von rt1.tv diesen nachzuweisen,

b) ein zur Ersetzung des Ausgangsmaterials geeignetes 
Sicherheits-Zweitmaterial und/oder Muster zur Verfügung vorzuhalten,

c) rt1.tv unverzüglich etwaige Änderungen seiner Anschrift, seiner Firma und etwaiger Rechteinhaber mitzuteilen,

d) eventuelle dritte Rechteinhaber von diesen AGB zu unterrichten und für deren schriftliches Einverständnis mit der Geltung dieser AGB Sorge zu tragen,

e) die jeweiligen vertraglichen Leistungen fristgerecht abzunehmen sowie

f) auf Anfragen und Erklärungen von rt1.tv innerhalb angemessener Frist zu antworten.

 

4. Film-, Video- und tontechnische Leistungen, Kundenmaterial, Freistellung

4.1
Hat sich ein Kunde dazu verpflichtet, rt1.tv im Rahmen der Vertragsdurchführung Bild-, Ton-, Text- und/oder sonstige Materialien zu beschaffen und/oder zur Verfügung zu stellen, hat der Kunde die jeweiligen Materialien rechtzeitig, spätestens jedoch 10 (zehn) Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor Auftragsausführung bzw. Vertragsdurchführung frei Haus in einem gängigen, verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Bei kurzfristig zustande gekommenen
Aufträgen bzw. Verträgen sind entsprechende Termine zu vereinbaren. Der Kunde trägt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler/-probleme. Werden Mitwirkungspflichten verletzt, gilt bezüglich der finanziellen Abwicklung Ziffer 8.1. Das dementsprechend angelieferte Material verbleibt bei rt1.tv. Eine Aufbewahrungspflicht besteht jedoch nicht. rt1.tv ist dazu berechtigt, die angelieferten Materialien zu archivieren und zu vervielfältigen sowie Dritten zu Informationszwecken zu überlassen.

4.2
Der Kunde gewährleistet, dass er Inhaber sämtlicher zur Nutzung und Verwertung im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistung erforderlichen Urheber-, Nutzungs-, Verwertungs-, Leistungsschutz- und sonstigen etwaigen Rechte, die auf den von ihm gestellten Materialien ruhen, ist. rt1.tv obliegt insofern keine Prüfungspflicht. Der Kunde überträgt sämtliche der für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechte an diesen Materialien und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Vertrags bzw. nach diesen AGB erforderlichen Umfang auf rt1.tv. Der Kunde übernimmt damit die volle Haftung für Inhalt, Verwertbarkeit und rechtliche Zulässigkeit der rt1.tv gem. Ziffer 4.1 beschafften und/oder zur Verfügung gestellten Materialien. Er stellt rt1.tv von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter und sämtlichen rt1.tv hierdurch entstehenden Schäden, Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, insbesondere von Ansprüchen werbe-, wettbewerbs-, urheber-, delikts- und datenschutzrechtlicher Art in voller Höhe frei. Diese Freistellung umfasst insbesondere Kosten der Rechtsberatung und -verteidigung sowie Produktionskosten, die rt1.tv in diesem Zusammenhang entstehen bzw. entstanden sind.

4.3
Der Kunde garantiert für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von rt1.tv für ihn zu erbringenden bzw. erbrachten (Vertrags-)Leistung und übernimmt dafür die volle Haftung. Insbesondere hat der Kunde zu gewährleisten, dass der Inhalt der in Auftrag gegebenen Leistung nicht gegen gesetzliche/rechtliche und/oder behördliche Bestimmungen und/oder die guten Sitten verstößt und in technisch-qualitativer Hinsicht und/oder aus inhaltlichen Gründen rt1.tv nicht unzumutbar ist. rt1.tv obliegt insoweit keine Prüfungspflicht.

4.4
Werden von rt1.tv Bild- und/oder Tonaufnahmen überspielt und/oder verarbeitet, die ursprünglich nicht von rt1.tv aufgenommen worden waren, übernimmt rt1.tv lediglich die Verpflichtung, die Umspielung fachmännisch durchzuführen.

4.5
Bei Farbkopien/Tonaufzeichnungen und/oder Bildaufnahmen ist die Beurteilung der Farben/Töne subjektiv sehr unterschiedlich. Soweit keine Anweisungen des Kunden vorliegen, erfolgt die Abstimmung der Farben/Töne bei der Ausführung des Auftrags nach dem Ermessen von rt1.tv. Für material- oder prozess- bzw. systembedingte Farb- bzw. Tonschwankungen gelten die handelsüblichen Toleranzen.

4.6
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit den zuständigen Verwertungsgesellschaften erforderlichen Angaben mitzuteilen, ist jedoch für die Meldung und Abrechnung lizenzpflichtigen Inhalts selbst verantwortlich. Legt der Kunde diese Angaben rt1.tv nicht vor, so versichert er damit, dass die von ihm in Auftrag gegebene Leistung keinerlei lizenzpflichtigen Inhalt hat. rt1.tv ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen und/oder vertraglichen Regelungen den Verwertungsgesellschaften von diesen geforderte Meldungen zu machen. Der Kunde stellt rt1.tv von etwaigen Ansprüchen der Verwertungsgesellschaften in voller Höhe frei.

4.7
rt1.tv darf die von ihr erstellten Vertragsleistungen angemessen und branchenüblich signieren und für Eigenwerbung nutzen, insbesondere publizieren.

 

5. tv services: rt1.tv vermietet TV- und Ton-Studios und produziert Nachrichten und content

Vermietung & Gebrauchsüberlassung:

5.1
rt1.tv übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Mietobjekts zu dem vom Kunden vorgesehenen Zweck. Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils geltenden gesetzlichen und sonstigen einschlägigen Vorschriften, Rechtsverordnungen und/oder behördlichen Vorgaben sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten und einzuhalten. Feuerwehrleute, Sanitätspersonal und/oder Ordnungskräfte sind – soweit behördlich vorgeschrieben – vom Kunden zu stellen oder werden alternativ von rt1.tv nach Aufwand organisiert und berechnet.

5.2
Der Kunde hat sich bei Übernahme der Mietsache von deren Vollständigkeit und äußerer Beschaffenheit zu überzeugen.

5.3
Der Kunde ist dazu verpflichtet, die ihm überlassene/n Mietsache/n pfleglich zu behandeln sowie in angemessener Höhe zu versichern. Ferner ist der Kunde dazu verpflichtet, die Mietsache/n oder Teile davon – falls erforderlich – entsprechend den beigefügten Aufbau- und Abbau-Anleitungen auf- und abzubauen sowie gemäß der ebenfalls übergebenen Gebrauchsanweisung zu bedienen. Das Recht zur Untervermietung oder anderweitigen Überlassung an Dritte ist ausgeschlossen.

5.4
Der Kunde hat die Mietsache ausschließlich zu dem im Mietvertrag vereinbarten Verwendungszweck zu benutzen. Dem Kunden ist es nicht gestattet an der Mietsache Veränderungen vorzunehmen. Der Kunde garantiert den ordnungsgemäßen Einsatz und die sachgerechte Bedienung der technischen Mietgegenstände durch ausreichend qualifiziertes Personal.

5.5
Der Kunde haftet unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorgaben und stellt rt1.tv von sämtlichen etwaigen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen diesbezüglich entstehenden Kosten in voller Höhe frei, falls rt1.tv solche auferlegt werden

5.6
Der Kunde haftet für alle Schäden an der/den Mietsache/n, die aufgrund einer Verletzung seiner Sorgfalts- und Obhutspflicht entstehen, sowie für alle Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung am Mietobjekt auftreten, ferner für die Zerstörung und Entziehung der Mietsache (z.B. Diebstahl). Der Kunde haftet in gleichem Umfang auch für Schäden, die durch seine Erfüllungsgehilfen oder sonstige Dritte verursacht werden. Für Schäden, die durch Dritte entstehen, haftet der Kunde dann nicht, wenn und soweit er nachweist, dass er alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung einer Nutzung durch Dritte ergriffen und er diese Nutzung durch Dritte nicht zu vertreten hat. Unabhängig davon hat der Mieter im Schadensfall die jeweiligen Schäden, die Zerstörung und/oder die Entziehung der Mietsache/n unverzüglich schriftlich dem Vermieter gegenüber anzuzeigen..

5.7
Soweit gegen rt1.tv Ansprüche – egal aus welchem Rechtsgrund und egal in welcher Höhe – geltend gemacht werden, die auf einem Verschulden des Kunden und/oder dessen Erfüllungsgehilfen, etc. (vgl. Ziff. 5.6) basieren, wird der Kunde rt1.tv auf erstes Anfordern hin von diesen Ansprüchen uneingeschränkt freistellen.

5.8
Vermietete Räume sind mit Ende der Nutzungsdauer in dem gleichen Zustand zurückzugeben, wie sie bei Beginn der Vermietung an den Kunden übergeben worden sind. Während der Dauer von Abbau- oder Aufräumungsarbeiten wird die volle Tagesmiete berechnet. Der Kunde trägt zudem die Kosten für etwaige Müllbeseitigungen.

5.9
rt1.tv übernimmt keine Haftung für Gegenstände jedweder Art, die der Benutzer in die gemieteten Räume eingebracht hat und gewährt hierfür auch keinen Versicherungsschutz.

news- und content-Produktionen:

5.10
Der Kunde wirkt bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, technische Umgebung, Ablaufpläne, Zutrittserlaubnisse, Drehgenehmigungen, Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt und sonstige im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Mitwirkungen erbringt (vgl. Ziff. 3). Stellt der Kunde Anlagen und/oder Geräte bereit, die ganz oder zum Teil mit Einrichtungen von rt1.tv zusammengeschaltet und/oder von MitarbeiterInnen von rt1.tv betrieben werden, gewährleistet der Kunde die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher und sonstiger Sicherheitsvorschriften. Insbesondere haben derartige Anlagen und/oder Geräte des Kunden den in Deutschland üblichen bzw. gesetzlichen Normen, Zulassungsvorgaben und sonstigen relevanten Standards zu entsprechen. Der Kunde haftet vollumfänglich für Schäden, die durch eine unsachgemäße Zusammenschaltung mit Anlagen und/oder Einrichtungen von rt1.tv entstehen, ferner für Schäden, die aufgrund der Verwendung fehlerhafter Eigengeräte des Kunden und/oder deren Zusammenschaltung mit Anlagen

5.11
rt1.tv behält sich vor, die technische Ausstattung bei Studioproduktionen in Abweichung von den im Angebot benannten Bezeichnungen und Herstellertypen zu verändern, soweit dadurch nicht die vom Kunden vorgegebenen technischen Produktionsanforderungen nachteilig verändert werden.

5.12
Bei news-Produktionen vor Ort kann rt1.tv eine 100%ige Produktionssicherheit aufgrund der möglichen extremen Belastung der eingesetzten Übertragungstechnik durch Transport, Temperatur, Feuchtigkeit, mechanische Einwirkung, Fälle höherer Gewalt (vgl. Ziff. 9.1), etc. nicht gewährleisten. Insofern ist eine Haftung von rt1.tv ausgeschlossen. rt1.tv wird im Fall einer Störung unverzüglich versuchen, eine Havarielösung zu finden, soweit sie wirtschaftlich und logistisch in einem zumutbaren Verhältnis zur auftrags- bzw. vertragsgegenständlichen Leistung steht. Dies umfasst auch technische Störungen oder Beeinträchtigungen von Daten-, Audio- oder Videoverbindungen, die nicht von rt1.tv verursacht oder die rt1.tv nicht direkt beeinflussen kann, z.B. Störungen bei Videoübertragungen via Satellit oder IP-Verbindungen, Störungen im Mobilfunknetz, auf Datennetzen oder anderen Verbindungen von Netzbetreibern.

5.13
Der Kunde wirkt bei content-Produktionen unmittelbar mit. Alle zur Abnahme vorgelegten Treatments, Drehbücher, Texte oder sonstige im Zusammenhang mit der jeweiligen Produktion stehenden Dokumente wird der Kunde in einer angemessenen Frist prüfen und, wenn dies gesondert vereinbart wurde, freigeben. Sollte der Kunde die Dokumente nicht rechtzeitig freigeben und sich dadurch der vereinbarte Zeitplan für die content-Produktion verschieben, ohne, dass rt1.tv dies zu vertreten hat, ist rt1.tv berechtigt daraus resultierende Zusatzkosten zur Abrechnung zu bringen. Dies können insbesondere, aber nicht ausschließlich, angemietete Drehorte, Produktionsequipment, Fremdpersonal, Requisiten, Darsteller oder andere Fremdleistungen sein. Sollte der im Angebot oder Produktionsvertrag vereinbarte Drehtermin nicht stattfinden können, ist rt1.tv nicht verpflichtet einen vom Kunden vorgeschlagenen Ausweichtermin anzunehmen. Verschiebungen der im Angebot oder Produktionsvertrag vereinbarten Drehterminen haben automatisch eine Verschiebung aller nachgelagerten Projekt-Milestones zur Folge, dies können zum Beispiel aber nicht ausschließlich die Post-Produktion, Tonmischung, Text-Abnahme, Endabnahme oder andere Projektabschnitte sein. Bei notwendigen Vorbereitungen für Produktionen wird der Kunde rt1.tv unterstützen, um alle nötigen Genehmigungen zu erhalten. Die Abnahme des fertigen Content-Produkts erfolgt entweder durch Übermittlung einer Datei in einem gängigen Format durch rt1.tv oder durch eine Abnahme in den Räumlichkeiten der rt1.tv. Das Produkt gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht binnen 5 Werktagen ab Zugang des Abnahme-Files oder der Abnahme bei rt1.tv konkrete Änderungswünsche oder Mängel festgestellt und schriftlich mitgeteilt hat. Sollte der Kunde über die im Angebot oder Produktionsvertrag hinausgehende Korrekturschleifen wünschen oder einfordern, so ist rt1.tv berechtigt diese gesondert zur Abrechnung zu bringen.

5.14
Sollten rt1.tv zuvor erteilte Drehgenehmigungen durch von rt1.tv nicht zu vertretende oder beeinflussbare Umstände entzogen werden, ist rt1.tv gegenüber dem Kunden nicht schuldhaft in Liefer- oder Leistungsverzug geraten. Solche Umstände können zum Beispiel, aber nicht abschließend, die Absage eines Drehortes, durch behördliche Anordnung erfolgte Rücknahme einer Drehgenehmigung, Rücknahme einer Absperrungsgenehmigung im öffentlichen Raum oder andere von rt1.tv nicht zu vertretende Ursachen.

5.15
rt1.tv überträgt dem Kunden die im Angebot oder dem Produktionsvertrag konkret vereinbarten Nutzungsrechte am produzierten Filmwerk. Darüber hinaus gehende Rechte werden nicht gewährt. Insbesondere das Recht auf Verwertung einzelner Teile des Filmwerkes durch Umschnitt oder andere Maßnahmen die das ursprüngliche Filmwerk ändern.

5.16
Das fertige Filmwerk archiviert rt1.tv bis zu 12 Monate nach Auslieferung. Diese Archivierung dient dem Kunden als Sicherheitskopie und stellt kein Filmarchiv für den Kunden dar, auf das flexibel und konsequent zugegriffen werden kann. Die Archivierung des fertigen Filmwerks erfolgt als Datei.

5.17
rt1.tv ist berechtigt das hergestellte Rohmaterial zur Produktion von redaktionellen Produkten weiterzuverwerten. Der Kunde hat das Recht einer solchen Weiterverarbeitung vor Vertragsabschluss zu widersprechen. Für den Fall, dass rt1.tv das Rohmaterial weiterverarbeitet, wird rt1.tv auf Wunsch des Kunden das Material so verarbeiten oder Bearbeiten, dass Kundennamen und –Logos nicht zu erkennen sind. Darüber hinaus hat rt1.tv das Recht die produzierten Filmwerke zu Eigenwerbungszwecken auf den Online-Präsenzen der Unternehmensgruppe, insbesondere Websites, Social-Media-Kanäle wie zum Beispiel, aber nicht ausschließlich Facebook, Instagram, Linked.in, Xing, oder andere, zu veröffentlichen. Darüber hinaus ist es rt1.tv gestattet die Produktion als Referenz zu nutzen., unter Nennung des Kunden inklusive konkreter Projektbeschreibung. rt1.tv hat das Recht von der jeweiligen Content-Produktion auf eigene Kosten ein sogenanntes Making-Off zu produzieren und für eigene Werbezwecke zu verwenden.

 

6. Mobile Production

6.1
rt1.tv bietet Dienstleistungen für mobile TV-(Außen-)Produktionen an bzw. erbringt diese.

6.2
Die Organisation einer ausreichenden Stellfläche für die laut Angebot disponierten Fahrzeuge und die Stromversorgung zum Betrieb der technischen Einrichtung obliegt grundsätzlich dem Kunden. Der Kunde sorgt für die technische Umgebung entsprechend den in der jeweiligen Auftragsbestätigung enthaltenen Vorgaben von rt1.tv.

6.3
Der Kunde wirkt überdies bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, technische Umgebung, Ablaufpläne, Zutrittserlaubnisse, Drehgenehmigungen, Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt und sonstige im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Mitwirkungen erbringt (vgl. Ziff. 3). Stellt der Kunde Anlagen und/oder Geräte bereit, die ganz oder zum Teil mit Einrichtungen von rt1.tv zusammengeschaltet und/oder von MitarbeiterInnen von rt1.tv betrieben werden, gewährleistet der Kunde die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher und sonstiger Sicherheitsvorschriften. Insbesondere haben derartige Anlagen und/oder Geräte des Kunden den in Deutschland üblichen bzw. gesetzlichen Normen, Zulassungsvorgaben und sonstigen relevanten Standards zu entsprechen. Der Kunde haftet vollumfänglich für Schäden, die durch eine unsachgemäße Zusammenschaltung mit Anlagen und/oder Einrichtungen von rt1.tv entstehen, ferner für Schäden, die aufgrund der Verwendung fehlerhafter Eigengeräte des Kunden und/oder deren Zusammenschaltung mit Anlagen und/oder Einrichtungen von rt1.tv an Anlagen und/oder Einrichtungen von rt1.tv entstehen.

6.4
rt1.tv behält sich vor, die technische Ausstattung bei mobilen Außenübertragungen in Abweichung von den im Angebot benannten Bezeichnungen und Herstellertypen zu verändern, soweit dadurch nicht die vom Kunden vorgegebenen technischen Produktionsanforderungen nachteilig verändert werden.

6.5
Bei mobilen Außenübertragungen kann rt1.tv eine 100%ige Produktionssicherheit aufgrund der möglichen extremen Belastung der eingesetzten Übertragungstechnik durch Transport, Temperatur, Feuchtigkeit, mechanische Einwirkung, Fälle höherer Gewalt (vgl. Ziff. 9.1), etc. nicht gewährleisten. Insofern ist eine Haftung von rt1.tv ausgeschlossen. rt1.tv wird im Fall einer Störung unverzüglich versuchen, eine Havarielösung zu finden, soweit sie wirtschaftlich und logistisch in einem zumutbaren Verhältnis zur auftrags- bzw. vertragsgegenständlichen Leistung steht.

6.6
Die Ziffern 5.6 bis 5.8 und 5.10 finden entsprechende Anwendung auf vertragsgegenständliche Leistungen gem. Ziffer 6. Überdies ist der Kunde dazu verpflichtet, bewegliche Mietsachen bei Verwendung unter extremen Wetterbedingungen (z.B. Sturm, starker Schneefall, etc.) angemessen zu sichern; selbiges gilt bei der Besorgnis einer Beschädigung der Mietsache durch Vandalismus, etc. Fahrzeuge dürfen nur vom Mieter und – falls vereinbart – von seinen Erfüllungsgehilfen geführt werden. Fahrer müssen stets im Besitz der für das angemietete Fahrzeug erforderlichen behördlichen gültigen Erlaubnisse und Berechtigungen sein.

6.7
Die Ziffer 4 gilt entsprechend für vertragsgegenständliche Leistungen nach Ziffer 6.

6.8
Für Störungen und Defekte technischer Einrichtungen Dritter, insbesondere wenn sich diese auf die vertragsgegenständliche Leistung von rt1.tv auswirken, ist eine Haftung von rt1.tv grundsätzlich ausgeschlossen.

 

7. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

7.1
Die Vergütung richtet sich nach den jeweils gültigen Preislisten von rt1.tv, es sei denn es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Kunde trägt gegen Nachweis Auslagen seitens rt1.tv wie Reise-, Benzin-, Maut-, Park-, Carnet-, Registrierungs-, Satelliten- und/oder Übernachtungskosten sowie Spesen und im Rahmen der Vertragserfüllung sonstige anfallende Kosten.

7.2
Die Preise von rt1.tv verstehen sich als reine Netto-Preise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen USt.

7.3
Liegt zwischen dem Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und erhöhen sich während dieser Zeit auf Seiten von rt1.tv die Kostenfaktoren für die Erbringung der Leistung (insbesondere infolge von Tarifabschlüssen, 
Materialpreisanhebungen und/oder Verbindungskosten), ist rt1.tv berechtigt, die daraus resultierenden erhöhten Preise gegenüber dem Kunden in angemessener Höhe durch schriftliche Mitteilung geltend zu machen.

7.4
Der Vertragsgegenstand bzw. das Ergebnis der vertraglichen Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von rt1.tv.

 

8. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Aufrechnungs-/Zurückbehaltungsverbot

8.1
Vergütungspreise verstehen sich bei sofortiger Kasse gegen Rechnung. Vergütungspreise für Dauer-/ oder Serviceverträge sind am Anfang jeder Abrechnungs- /Vertragsperiode gegen Rechnung zu bezahlen.

8.2
Rechnungen von rt1.tv gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber bzw. Vertragspartner nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gegenüber rt1.tv schriftlich widersprochen hat.

8.3
Ab Fälligkeit und Rechnungszugang ist rt1.tv berechtigt, Fälligkeitszinsen zu berechnen, außer die Zahlungen gehen binnen 21 Tagen nach Rechnungsdatum ein. Maßgeblich ist, wann die Gutschrift auf dem Konto von rt1.tv erfolgt. rt1.tv behält sich die Geltendmachung weiterer Rechte vor. Dabei bleibt dem Kunden der Nachweis eines nicht entstandenen oder geringeren als des pauschalen Zinsschadens frei.

8.4
Soweit der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß erfüllt, ist rt1.tv berechtigt, weitere oder andere den Vertragspartner betreffende Leistungen bis zum vollständigen vertragsgemäßen Ausgleich des ausstehenden Betrages zurückzuhalten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Verzugszinsen wegen Zahlungsverzugs bleibt zudem vorbehalten.

8.5
Aufrechnungs- und/oder Zurückbehaltungsansprüche stehen Kunden nur zu, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und/oder von rt1.tv schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen, steht Kunden nicht zu.

8.6
Wenn nach Abschluss eines Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder rt1.tv Umstände bekannt werden, durch die der Anspruch auf die Vergütung gefährdet wird, ist rt1.tv berechtigt, die Erfüllung eigener Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag zu verweigern, bis der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt oder für sie Sicherheit geleistet hat, oder auf Vorkasse zu bestehen.

 

9. Höhere Gewalt, Leistungsverzögerung

9.1
Ereignisse höherer Gewalt sowie von rt1.tv nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung berechtigen rt1.tv, die Leistung, um die Dauer der jeweiligen Behinderung hinauszuschieben oder vollständig nicht zu erbringen. Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen alle Umstände, welche rt1.tv nicht zu vertreten hat und durch die rt1.tv die Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. Naturkatastrophen einschließlich Unwetter und Blitzeinschlag Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel, Pandemien sowie Epidemien und ähnliche Ereignisse.

9.2
Wird eine Leistung nach Verstreichen der vorgesehenen Leistungszeit auf Wunsch des Kunden verzögert, berechnet rt1.tv dem Kunden ab diesem Zeitpunkt etwaig anfallende auftragsbezogene Kosten.

 

10. Mängelansprüche

Enthalten die vorstehenden Bedingungen in Bezug auf die einzelnen Geschäftsfelder von rt1.tv keine abweichende Einzelregelung gilt für Mängelrügen folgendes:

10.1
Unternehmer iSv § 14 BGB: Unternehmer haben zur Feststellung etwaiger Mängel den Vertragsgegenstand unverzüglich nach Bereitstellung bzw. – im Fall von Werkleistungen - nach Herstellung zu untersuchen und, wenn sich ein offensichtlicher Mangel zeigt, diesen rt1.tv unverzüglich schriftlich anzuzeigen, ansonsten – im Fall von Werkleistungen - die Abnahme schriftlich zu erklären. Nicht offensichtliche Mängel haben Unternehmer unverzüglich bei Feststellung nach Bereitstellung bzw. nach Abnahme, spätestens aber binnen eines Jahres danach rt1.tv schriftlich anzuzeigen.

10.2
Verbraucher iSv § 13 BGB: Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

10.3
Erfolgt im Rahmen der vorbenannten Ausschlussfristen keine Mängelrüge, gilt der Vertragsgegenstand als genehmigt bzw. - im Fall einer Werkleistung - als abgenommen.

10.4
Werden die vorbenannten Rügepflichten nicht eingehalten, ist – sofern gesetzlich zulässig - die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen. Die jeweilige Mitteilung muss eine hinreichend genaue Beschreibung des Mangels enthalten, die seine Identifizierung ermöglicht.

10.5
Die Haftung von rt1.tv wegen anfänglichen oder nachträglichen Mängeln der Mietsache oder wegen einer Verletzung vertraglicher oder sonstiger Pflichten wird ausgeschlossen. Dies gilt für jegliche Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Ausschluss umfasst insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche (ursprüngliche) Mängel, die Verschuldenshaftung für nachträgliche Mängel, die Haftung wegen einer positiven Vertragsverletzung und Ersatzpflichten nach außervertraglichen Haftungsregeln, z.B. nach § 823 BGB. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für einen Schaden, der aus einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung von rt1.tv oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von rt1.tv beruht.

10.6
Dem Kunden stehen ferner keine (Mängel-)Ansprüche gegen rt1.tv zu, wenn vertraglich vereinbarte Leistungen von rt1.tv nicht oder nur mangelhaft erbracht wurden, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht hinreichend nachgekommen ist.
Ferner stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen rt1.tv zu, wenn ein Kunde eigenmächtige Veränderungen am Vertragsgegenstand bzw. der Werkleistung vorgenommen hat. Schließlich stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen rt1.tv zu, wenn ein Kunde den Vertragsgegenstand fehlerhaft bedient, benutzt und/oder verwendet hat. rt1.tv wird dem Kunden auf Anfrage die Gründe hierfür mitteilen. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.

10.7
Die Verjährungsfrist von Mängelansprüchen für Verbraucher beträgt zwei Jahre und für Unternehmer ein Jahr ab Bereitstellung des Vertragsgegenstandes bzw. nach Abnahme einer Werkleistung. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch rt1.tv. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

11. Haftungsbegrenzung

11.1
Eine Haftung von rt1.tv ist bei einer leicht fahrlässigen Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ausgeschlossen. Im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, d.h. von Kardinalspflichten, ist die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Sachschadens beschränkt. Maximale Obergrenze ist dafür der vertraglich vereinbarte Netto-Preis der im Einzelfall mangelhaft erbrachten Leistung. Im Übrigen ist die Haftung von rt1.tv auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen begrenzt. Eine Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden ist ausgeschlossen. Von diesen Haftungsausschlüssen bzw. Haftungsbegrenzungen ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von schriftlich erklärten Garantien, ferner Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Haftungsfälle nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

11.2
Die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen für Verbraucher beträgt zwei Jahre und für Unternehmer ein Jahr ab Bereitstellung des Vertragsgegenstandes bzw. nach Abnahme einer Werkleistung. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch rt1.tv. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11.3
Diese Haftungsbeschränkungen und/oder -ausschlüsse gelten entsprechend für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen von rt1.tv.

11.4
(Schadensersatz-)Ansprüche gegen rt1.tv darf der Auftraggeber ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch rt1.tv an Dritte abtreten.

 

12. Referenz

rt1.tv behält sich das Recht vor, die für den Kunden erbrachten Dienstleistungen als Referenz aufzuführen; dies gilt insbesondere für die eigene Webseite oder Werbeunterlagen.

 

13. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

13.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Augsburg ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde bei Vertragsschluss keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13.2
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts/CISG.

 

14. Vertraulichkeit

Beide Parteien sind über die jeweilige Vertragslaufzeit hinaus verpflichtet, vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der jeweils anderen Partei, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und geheim zu halten, insbesondere nicht an Dritte herausgeben. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, ohne dass dies von der betroffenen Vertragspartei zu vertreten ist, oder die der betroffenen Vertragspartei bereits bekannt waren, bevor sie ihr von der anderen Vertragspartei zugänglich gemacht wurden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt ferner nicht, soweit eine Vertragspartei bzw. ein Beteiligter gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, Informationen zu offenbaren, sofern eine solche Pflicht vor Offenlegung der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich mitgeteilt wird.

 

15. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung werden in einem gesonderten Dokument zur Verfügung gestellt und können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.rt1.tv/datenschutzhinweis/. Bei Geschäftskunden wird die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, die er bei der Auftragserteilung angegeben hat, für die elektronische Übersendung von Werbung für eigene ähnliche Waren und Dienstleistungen von RT1, verwendet. Der Geschäftskunde/ Ansprechpartner hat das Recht, dieser Verwendung seiner E-Mail-Adresse jederzeit zu widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Die Kontaktdaten für die Ausübung des Widerspruchs finden sich im Impressum auf der Webseite von rt1.tv.

 

16. Schriftformklausel, Salvatorische Klausel

16.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.

16.2
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Derartige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der jeweils gegebenen Interessenlage den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Ebenso ist zu verfahren, wenn diese AGB Lücken aufweisen sollten.

 

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